Gültiger Gabelstaplerschein (Flurfördermittelschein) – zwingend erforderlich. Praxiserfahrung im Fahren von Staplern. Sorgfältige, verantwortungsvolle Arbeitsweise – auch beim Umgang mit sensibler Ware. Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit und Bereitschaft zu körperlicher Arbeit.